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Beteiligungsmodelle

Beteiligungsmodelle werden hauptsächlich in zwei Bereichen verwendet:

  Kliniken
In der Klinik werden eine Vielzahl von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen verwendet. Im folgenden sind drei Grundmodelle dargestellt. Diese können in Ihrer Reinform oder in Kombination miteinander verwendet werden. In allen Fällen werden von uns die Mitarbeiterauszahlbeträge sowie die evtl. davon zu entrichtenden Abgaben (Sachkosten und Nebentätigkeitsabgaben) ermittelt.
 

Gemeinschaftspraxis
Im Falle einer gemeinschaftlichen Praxenführung soll nach Außen ein einheitliches Auftreten d.h. eine einheitliche Rechnung gewährleistet sein. Intern ergibt sich die Frage der Leistungszuordnung.

In beiden Fällen kann die Ermittlung der Anteile sowohl nach der Bilanzierungs- als auc nach der Einnahmen-Überschuß-Methode durchgeführt werden. Hierbei stehen die folgenden Verfahren zur Verfügung:

  Festbetrag
Die Mitarbeiter erhalten monatliche Festbeträge.
  Fester Prozentanteil
Ein fester Prozentanteil der Einkünfte wird auf die Mitarbeiter gesamt nach einem fixen Verteilungsschlüssel verteilt.
  Liquidationspool
Unser System ermöglicht es jedem Mitarbeiter die von ihm erbrachten Leistungen direkt oder prozentual zuzuordnen.