Lagerverkauf
Geiz ist geil! Kein anderer Slogan
hat die Werbewelt so nachhaltig in letzter Zeit geprägt.
Der Kunde möchte sparen und Schnäppchen machen und
hier kommt der Lagerverkauf ins Spiel.
Eine Vielzahl von Gütern aus
einer Insolvenzmasse eignet sich hervorragend für den
freien Verkauf. Insolver richtet sich bei allen flankierenden
Aktivitäten nach den Voraussetzungen für die Werbung
und die Durchführung von Verkaufsveranstaltungen, damit
sie zulässig im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) sind.
Die besonders für den Lagerverkauf
geeigneten Artikel werden in einer speziell dafür hergerichteten
Halle verkaufsfördernd präsentiert. Die einzelnen
Positionen werden in Regalen, auf Tischen, Vitrinen oder auf
dem gesicherten Freigelände präsentiert.
Jeder Artikel ist mit einem Barcode- Etikett mit Artikelbeschreibung
und Preis gekennzeichnet. Interessenten können sich so,
ohne großen Personalaufwand informieren und zugreifen.
Unsere EDV-gestützte Warenwirtschaft bietet darüber
hinaus eine völlige Transparenz des jeweilig aktuellen
Bestandes und aller Abverkäufe.
Verkaufte Artikel werden an der Kasse
durch das Barcode-System erfasst, aus der Warenwirtschaft
ausgebucht und der erzielte Betrag direkt eingenommen. Die
Fakturierung erfolgt dabei stets Treuhänderisch auf separate
Konten.
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